Urteil des AG Dortmund vom 28.08.2007 – Rabatte, die dem Versicherer von der Werkstatt eingeräumt werden, sind bei der fiktiven Abrechnung nicht zu berücksichtigen

Leitsatz: Rabatte, die dem Haftpflichtversicherer vom Reparaturbetrieb eingeräumt werden, sind bei der fiktiven Abrechnung nicht zu berücksichtigen. Die Mehrwertsteuer kann auch verlangt werden, wenn ein Reparaturschaden vorliegt, aber ein Ersatzfahrzeug angeschafft wird. ….Die Beklagte war nicht berechtigt, die Schadensregulierung anhand des DEKRA-Gutachtens vorzunehmen. Aufgrund der Beweisaufnahme steht fest, dass die Lohnkosten im klägerischen Sachverständigengutachten zutreffend … Urteil des AG Dortmund vom 28.08.2007 – Rabatte, die dem Versicherer von der Werkstatt eingeräumt werden, sind bei der fiktiven Abrechnung nicht zu berücksichtigen weiterlesen